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Kosten Überblick

Meine Kosten orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

(GebüH )zur Ansicht bitte hier klicken

Eine Behandlung besteht jeweils aus einem oder mehreren Bausteinen des Gebührenverzeichnisses.

Um Ihnen einen besseren Überblick zu geben habe ich die Gesamtkosten einzelner Behandlungsverfahren

für Sie zusammengefasst.

Allgemeines Vorgespräch (kostenlos)

Zur Beantwortung von Fragen rund um die Praxis zum Beispiel Behandlungen,AGB,Berechnungsgrundlage...(Dauer 15 min )


Erste Beratung (60 Euro)

Dieses Gespräch dient dem ersten unverbindlichen gegenseitigem Kennenlernen.Sie haben die Möglichkeit gezielt Fragen bezügl. Ihrer Krankengeschichte zu stellen. Neben einer individuellen Beratung erhalten Sie ebenfalls Angaben über die zu Ihrem Krankheitsbild individuell erarbeitete Therapieform.

Sie bekommen viele Informationen mit nach Hause und entscheiden in Ruhe ob Sie die Behandlung in meiner Praxis aufnehmen möchten (Dauer 30min)


Patienten-Neuaufnahme (100 Euro)

Vorgespräch,ausführliches Erstgespräch ( Anamnese),eingehende Untersuchung, ( neu inkl. Messung MediMouse -Spine System) eingehende Beratung) - ( keine Behandlung ! dieser Termin dient der Aufnahme)

(Dauer: der Zeitaufwand richtet sich nach der ausführlichen Aufnahme der Krankengeschichte)

Kosten Folgetermine (nur möglich nach Patienten-Neuaufnahme):


Folge-Termin Chiropraktik (80 Euro)

Folge Termin Chiropraktik ( bis 30 min - 60 Euro)


Folge-Termin Klassische Homöopathie ( 80 Euro)


Folge-Termin Enzymtherapie (80 Euro)


Folge-Termin Akupunktur /Akupunktur nach Boel (je 30 min 35 Euro)

Massage-Leistungen ,weitere Einzelleistungen z. B. Dorn Therapie, Orthospine, Medi-Mouse sowie Leistungen die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind werden nach einer eigenen Preisliste berechnet (siehe Kosten Massage)


Alle Preislisten bekommen Sie selbstverständlich vor Behandlungsbeginn auf Wunsch ausgehändigt. Ebenso meine allgemeinen Geschäftsbedingungen ,siehe AGB


Honorarvereinbarung

Die meisten Privatversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten Heilpraktikerkosten der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) Nach vereinbarten Tarif und vereinbarter Höhe.

Beihilfeberechtigte können einen Antrag auf Beihilfe im Rahmen erstattungfähiger Leistungen stellen. Die Leistungen der privaten Krankenkassen sind sehr individuell. Für Privatversicherte ist es empfehlenswert ,dass sie vor Aufnahme einer Behandlung bei Ihrer Privatversicherung vergewissern ,dass Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag vorgesehen sind. Nur so können auch die Kosten der Liquidation von der privaten Kasse erstattet werden.

Die Reichsversicherungsordnung sieht keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen vor,daher ist von allen gesetzlichen Krankenkassen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen eine Erstattung zu erwarten.

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